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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der LENUS Infusionstechnik GmbH & Co KG

 

  1. Allgemeines

1.1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Lenus Infusionstechnik GmbH & Co KG (nachfolgend Lenus genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2. Im kaufmännischen Verkehr gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von Lenus verbindlich.

  1. Angebote

Alle Angebote der Lenus sind, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wird, unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung an den Besteller dar, seinerseits ein Angebot zum Vertragsschluss abzugeben. Die in Preislisten, Prospekten und ähnlichen Unterlagen von der Lenus gemachten Angaben sind nur Rahmenangaben und dienen nur der Information der Kunden über das Leistungsangebot der Lenus und sind weder als Garantie noch als Beschaffenheitsvereinbarung zu verstehen.

  1. Bestellungen

Bestellungen des Kunden können schriftlich, per Telefax oder Telefon erfolgen. Die Lenus kann Bestellungen nach freiem Ermessen annehmen oder ablehnen. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Bestellung oder mit Beginn der Vertragsausführung durch die Lenus zustande. Änderungen aufgrund von Preiserhöhungen der Hersteller werden vor der Auslieferung mitgeteilt, so dass vom Auftrag zurückgetreten werden kann. Bestellbedingungen unserer Kunden, welche von unseren Bedingungen abweichen, wird schon jetzt widersprochen. Eine Lieferung unsererseits gilt nicht als Anerkennung der Bestellbedingungen unserer Kunden. Abweichende Bedingungen gelten nur in schriftlicher Form. Die Preise gelten –wenn nicht anders angegeben –ab Lager/Versand Rottweil. Zu allen Beträgen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.

  1. Preise und Konditionen

4.1. Die Preisangaben in den Preislisten oder Prospekten und ähnlichen Unterlagen der Lenus sind freibleibend und unverbindlich. Soweit nicht anders angegeben, gelten die Preise zuzüglich angemessener Versandkosten nach Gewicht, Zustellungstermin und Verpackung. Die Lieferungen erfolgen per Post, Paketdienst oder Kurier. Innerhalb Deutschlands berechnen wir pro Auftrag Versandkosten in Höhe von €6,95. Ab einem Auftragswert von €150,00 netto liefern wir innerhalb Deutschlands versandkostenfrei.

4.2. Die Zahlung erfolgt zu den in den aktuellen Preislisten genannten Konditionen innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung und der Ware zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt Zinsen in Höhe von 2 % über den banküblichen Kontokorrentzinses zu berechnen. Die Lenus behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

4.3. Ein Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

  1. Eigentumsvorbehalt

5.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich der Saldoforderungen aus Kontokorrent, die der Lenus aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behält sich die Lenus das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware). Der Kunde ist berechtigt, über die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu verfügen, insbesondere sie weiterzuverkaufen. Er darf die Ware allerdings nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen.

5.2. Greifen Dritte (insbesondere Gerichtsvollzieher) auf die Ware zu, wird der Kunde auf das Eigentum der Lenus hinweisen und die Lenus unverzüglich benachrichtigen, damit die Lenus ihre Eigentumsrechte sichern kann.

5.3. Solange noch offene Forderungen der Lenus gegen den Kunden bestehen, tritt der Kunde sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware sicherheitshalber an die Lenus ab. Die Lenus nimmt diese Abtretung an. Auf Verlangen des Kunden verpflichtet sich die Lenus, die ihr zustehenden Sicherheiten insofern freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert der offenen Forderungen der Lenus gegen den Kunden um mehr als 10 % übersteigt. Die Lenus darf dabei die freizugebenden Sicherheiten auswählen.

5.4. Der Kunde darf die an die Lenus abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für die Lenus einziehen, solange Lenus diese Ermächtigung nicht widerruft. Die Lenus wird diese Ermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

  1. Versand und Gefahrenübergang

6.1. Arzneimittel gibt Lenus nur an Apotheken und Arzneimittel-Großhändler ab.

6.2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person/Gesellschaft oder an den Kunden übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden oder durch sein Verschulden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft durch die Lenus auf ihn über. Transportschäden sind innerhalb von 7 Tagen nach Warenerhalt schriftlich anzuzeigen. Es muss ein Schadensprotokoll nach den Vorschriften des Frachtführers aufgenommen werden.

6.3. Falls nicht ausdrücklich schriftlich ein Liefertermin oder eine Lieferfrist vereinbart ist, sind Lieferdaten unverbindlich.

6.4. In Fällen höherer Gewalt wie Natur- oder Kriegsereignisse oder sonstiger von der Lenus nicht zu vertretener und bei Vertragsschluss nicht absehbarer Vorkommnisse (wie zum Beispiel Streik, Aussperrung, Betriebs- und Verkehrsstörungen), die die Ausführung eines Auftrages/Lieferung behindern, haftet die Lenus für die Dauer der Verhinderung nicht für Lieferverzögerungen oder Nichtlieferung. Führt ein solches Vorkommnis zu einer Lieferverzögerung von mehr als 2 Monaten, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.5. Für Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verzögerter Lieferungen gilt Ziffer 8.

  1. Rückgaberecht / Retouren

7.1. Der Kunde hat das Recht, die gelieferten Produkte innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Lieferscheindatum ohne Angabe von Gründen an die Lenus zurückzusenden, sofern sie unbenutzt, original verpackt, verkehrsfähig und in einwandfreiem Zustand sind.

  1. a) Voraussetzung für die Rücknahme von Arzneimitteln und Medizinprodukten, dass die Ware von der Lenus bezogen wurde (Lieferschein / Rechnung sind als Nachweis der Retoure beizulegen), sie seit der Lieferung ordnungsgemäß gelagert und gehandhabt wurde, sie sich in den Originalbehältnissen und in ordnungsgemäßen Zustand befindet, sie eine vertretbare Haltbarkeitsdauer hat und den Verantwortungsbereich der Apotheke / des Großhändlers / Kunden nicht verlassen hat.
  2. b) Diese Voraussetzungen sind vom Kunden auf dem von der Lenus zur Verfügung gestellten entsprechenden Formblatt schriftlich zu bestätigen und der Retoursendung beizulegen.

7.2. Eine Gutschrift für die retournierte Ware kann nur ausgestellt werden, wenn:

  1. a) die Retoure vorab bei Lenus schriftlich angemeldet wurde,
  2. b) die Ware vollständig, unbeschädigt, nicht verschmutzt im Originalkarton / mit intakter Originalitätskennzeichnung versehen ist,
  3. c) die Arzneimittelpackungen keine unterschiedlichen Chargen enthalten und
  4. d) die Arzneimittel und Medizinprodukte verkehrsfähig im Sinne des AMG bzw. MPG sind.

Dies gilt nicht für vom pharmazeutischen Unternehmer oder Behörden angeordnete Rückrufe.

7.3. Es gelten die folgenden Rücknahmekonditionen:

  1. a) Für Ware, die die oben genannten Kriterien erfüllt, gewährt die Lenus eine Gutschrift in Höhe von 100 % des Lenus-Abgabepreises.
  2. b) Versandkosten werden grundsätzlich nicht erstattet.
  3. c) Für Ware, die die Lenus mit einer Restlaufzeit von weniger als 6 Monaten ausliefert, werden Sonderregelungen für mögliche Retouren getroffen.
  4. d) Für Ware, die nicht ordnungsgemäß geliefert wurde, gelten die Bestimmungen der Ziffer 9 dieser AGB.
  5. e) Wurde die entsprechende Ware vom pharmazeutischen Unternehmer oder den zuständigen Behörden zurückgerufen, ist die Ware unverzüglich, spätestens aber 4 Wochen nach Mitteilung des Rückrufs an Lenus zurückzusenden.
  6. f) Sollte eine der oben genannten Bedingungen hinsichtlich einer Gutschrift für retournierte Ware nicht erfüllt sein, behält Lenus sich das Recht vor, die betreffende Ware zu vernichten.

7.4. Alle Retouren erfolgen an die folgende Adresse:

LENUS Infusionstechnik GmbH & Co KG
Retourenabteilung
Ruhe-Christi-Str. 22
D-78628 Rottweil

7.5. Unfreie (nicht frankierte) Rücksendungen werden nicht angenommen.

7.6. Die Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben von vorstehenden Regeln unberührt.

  1. Haftung

8.1. Die Lenus haftet für Schäden aus unerlaubter Handlung, Vertragsverletzung oder Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ihrer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

8.2. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht:

  1. a) für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit;
  2. b) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderer gesetzlicher Bestimmungen, die eine verschuldensunabhängige Haftung vorsehen;
  3. c) soweit Lenus ausdrücklich schriftlich eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware abgegeben hat;
  4. d) für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d.h. von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

8.3. Bei fahrlässiger Verletzung dieser Vertragspflichten ist die Haftung der Lenus auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden beschränkt.

  1. Gewährleistungsrechte

9.1. Die wirksame Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen die Lenus setzt voraus, dass der Kunde die Ware unverzüglich nach Anlieferung überprüft und Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung erkennbar sind, innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware gegenüber Lenus rügt. Sind die Mängel auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar, so muss die Rüge unverzüglich nach ihrer Feststellung, spätestens aber 1 Jahr nach Empfang der Ware erfolgen.

9.2. Die Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung (nach Wahl der Lenus Ersatzlieferung oder Nachbesserung) beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde nach seiner Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises oder auf Schadensersatz. Für die Schadensersatzansprüche nach dieser Ziffer gelten die Regelungen in Ziffer 8 entsprechend.

9.3. Gewährleistungsansprüche verjähren 1 Jahr nach Anlieferung.

9.4. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kiel. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

  1. Datenschutz

Wir verarbeiten die im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung zu Ihnen anfallenden personen-bezogenen Daten streng im Einklang mit den einschlägigen Datenschutzgesetzen, z.B. auf Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Personen oder wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, ist oder ein überwiegendes berechtigtes Interesse der Lenus an der Datenverarbeitung vorliegt und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen. Weitere Informationen zum Datenschutz i. S. d. Art. 13 DSGVO können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch gültige Bestimmungen zu ersetzen, die den ursprünglichen Punkten am nächsten kommen. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke dieser Vereinbarung.

 

Stand: Juli 2023